Ab dem 1. Dezember 2016 steigt der Mindestwert eines Essensgutscheins von 3,15 EUR auf 3,38 EUR. Der Höchstwert eines Essensgutscheins beträgt nunmehr 4,50 EUR. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Essensgutschein für jeden Arbeitstag, an dem er mehr als 4 Stunden gearbeitet hat.
Mit Wirksamkeit ab dem 1. Dezember 2016 ändert sich im Sinne des Gesetzes zur Reisekostenerstattung auch die Höhe des Verpflegungspauschalbetrags für einen Arbeitnehmer, welcher bei einer Dienstreise im Rahmen der Slowakischen Republik in Abhängigkeit von der Dauer dieser Dienstreise wie folgt aussieht:
5 – 12 Stunden: 4,50 EUR
12 – 18 Stunden: 6,70 EUR
über 18 Stunden: 10,30 EUR