GESETZ ÜBER BUCHHALTUNG
Der Entwurf der Novelle des Gesetzes über Buchhaltung mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2020 betrifft insbesondere die Änderung der Bedingungen, aufgrund derer die Pflicht der Wirtschaftsprüfung des ordentlichen individuellen und des außerordentlichen individuellen Jahresabschlusses entsteht. Es wird eine Erhöhung der Größenbedingungen im Fall des Gesamtbetrags des Vermögens der Bilanzeinheit von 1.000.000 EUR auf 2.000.000 EUR und im Fall des Nettoumsatzes von 2.000.000 EUR auf 4.000.000 EUR vorgeschlagen. Der Nationalrat geht davon aus, dass diese Änderung positiven Einfluss auf die administrative Belastung von Unternehmenssubjekten haben wird.
eKasa
Die Finanzverwaltung führt mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2019 ein neues System mit der Bezeichnung eKasa ein, an das alle Unternehmer angeschlossen sein müssen. Aus den elektronischen Registrierkassen, die als ERK bekannt sind, werden somit Online-Registrierkassen (ORK). Im Zusammenhang mit dieser Änderung wird unter dem Begriff „Kasse“ nicht ausschließlich nur die klassische ERK verstanden, sondern sie kann auch ein Mobiltelefon, Computer, Tablet oder eine virtuelle Registrierkasse (VRK) sein.
Im Fall von ORK kann es sich um die ursprüngliche elektronische Registrierkasse (weiterhin „ERK“) handeln, die sog. fiskale elektronische Registrierkasse. Für ihre Verwendung nach dem 1.7.2019 muss ihr Online-Anschluss an die Finanzverwaltung gewährleistet werden.
VRK ist eine Dienstleistung, die von der Finanzdirektion der Slowakischen Republik errichtet wurde und die mittels der Endvorrichtung kommuniziert und ausschließlich mittels mobiler Anwendungen gewährt wird, deren Eigentümer die Finanzdirektion ist, und mittels des Kundenumfelds, das von der Finanzdirektion auf ihrer Internetseite errichtet wurde.
Der Online-Anschluss an das neue System ist für alle Unternehmer obligatorisch, d.h. ab Juli 2019 erlischt die Möglichkeit des freiwilligen Anschlusses an das System der Finanzverwaltung mittels der virtuellen Registrierkasse. Zum neuen System müssen sich die Unternehmenssubjekte vom 1. April 2019 bis 30. Juni 2019 anmelden.
Zeitplan der Einführung:
Die Benutzer von VRK verwenden VRK auch weiterhin. Vom 1.1.2019 bis 1.7.2019 können Unternehmer ERK verwenden.
Der Zeitraum vom 1.4.2019. bis 1.7.2019 ist der sog. Übergangszeitraum, und ab 1.7.2019 gilt der vollständige Übergang auf ORK.