Das Register der Partner des öffentlichen Sektors ist ein Verzeichnis juristischer, aber auch natürlicher Personen, die mit dem Staat Geschäfte über das gesetzlich festgelegte Limit hinaus eingehen. Dieses Register wird in elektronischer Form geführt und alle darin enthaltenen Angaben werden als rechtlich verbindlich betrachtet. Die Pflicht zum Eintrag ins Register der Partner des öffentlichen Sektors haben also nach Berücksichtigung der gesetzlichen Limits alle Personen, die einen Vertrag, eine Rahmenvereinbarung oder einen Konzessionsvertrag gemäß den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe abschließen, Gesundheitsdienstleister, eine Person, an die eine Forderung gegenüber dem Staat oder Subjekten des öffentlichen Sektors abgetreten oder auf andere Weise übertragen wird, sowie auch Subunternehmen. Der Hauptzweck des Registers der Partner des öffentlichen Sektors im Sinne des Gesetzes Nr. 315/2016 GBl. über das Register der Partner des öffentlichen Sektors und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze https://www.slov-lex.sk/pravne-predpisy/SK/ZZ/2016/315/20170201 ist die Aufdeckung und Verifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers und die Sicherstellung von mehr Transparenz im Rahmen des Handels mit dem Staat.
Wir möchten aber präzisieren, dass Personen, die bereits im Register der wirtschaftlichen Eigentümer beim Amt für öffentliche Beschaffung eingetragen waren, bereits automatisch als Personen betrachtet werden, die im Register der Partner des öffentlichen Sektors eingetragen sind. Diese Personen sind aber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2017 die Prüfung der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer im Sinne der neuen Rechtsregelung sicherzustellen. Wenn sie dieser Pflicht bis zum 31. Juli 2017 nicht nachkommen, werden sie automatisch aus dem Register der Partner des öffentlichen Sektors gelöscht und können also auch vom öffentlichen Sektor keine Leistungen mehr beanspruchen.
Die neuen Partner des öffentlichen Sektors werden von einer sog. berechtigten Person in Gestalt eines Rechtsanwalts, Notars, Wirtschaftsprüfers, einer Bank, der Filiale einer ausländischen Bank oder eines Steuerberaters mit Sitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik eingetragen. Am 31.07.2017 endet die Übergangsfrist für den Eintrag ins Register der Partner des öffentlichen Sektors. Wenn Sie Ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, kann der Staat vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise die Erfüllung von Pflichten aus einem Vertrag einstellen.
Wir weisen daher alle juristischen und natürlichen Personen, die noch nicht im Register der Partner des öffentlichen Sektors eingetragen sind und denen diese Pflicht aus dem Gesetz ergeht, daraufhin, diesen Eintrag bis zum 31. Juli 2017 vorzunehmen. Ebenso weisen wir auch die eingetragenen Partner des öffentlichen Sektors darauf hin, bis zum 31. Juli 2017 eine Prüfung der Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer sicherzustellen und eventuelle Änderungen beim Register der Partner des öffentlichen Sektors zu melden.
Personen, die im ursprünglichen Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen waren und gemäß der neuen Rechtsregelung nicht mehr das gesetzlich festgelegte Limit für die erlangten Leistungen erfüllen, sind nicht zur Umregistrierung verpflichtet und werden nach dem 31. Juli 2017 ohne Folgen oder Sanktionen automatisch aus dem Register gelöscht.
Bei Bedarf an einer Assistenz beim Eintrag ins Register der Partner des öffentlichen Sektors sowie auch anderen, sich daraus ableitenden Handlungen können wird diese als berechtigte Person für Sie sicherstellen. Zu diesem Zwecke können Sie uns gern kontaktieren.