Gewährleistet Ihre Gesellschaft Treibstoffkarten für ihre Tochtergesellschaften bzw. für die Gesellschaften in der Gruppe? In diesem speziellen Newsletter bringen wir Ihnen Informationen über das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. C-235/18 Vega International Car Transport and Logistic, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Gewährung von Treibstoffkarten von einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaften, welche es den Tochtergesellschaften ermöglichen, Treibstoff in die Fahrzeuge zu tanken, deren Transport sie gewährleisten, als Dienstleistung der Gewährung von Krediten qualifiziert werden kann, die von der Mehrwertsteuer befreit ist.
An einem Beispiel führen wir die Schlussfolgerungen des Urteils an:
Die Muttergesellschaft gewährleistet Treibstoffkarten für ihre Tochtergesellschaften auf Grundlage des abgeschlossenen Vertrags mit dem Treibstofflieferanten. Die Tochtergesellschaften betanken mit den Treibstoffkarten die Fahrzeuge, die in ihr Vermögen eingeordnet wurden. Die Gesellschaft erhält jeden Monat eine Rechnung für alle Transaktionen, die mittels Treibstoffkarten ausgeführt wurden. Die Gesellschaft macht aus den einzelnen Treibstoffen die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend und rechnet diese Treibstoffe mit einer Erhöhung um 2% gegenüber ihren Tochtergesellschaften ab.
Steuerliche Beurteilung der einzelnen Transaktionen:
- Die Muttergesellschaft macht die Mehrwertsteuer als Vorsteuer auf Grundlage der Rechnung vom Treibstofflieferanten geltend.
Aus den Schlussfolgerungen des Urteils geht hervor, dass die Muttergesellschaft keinen Anspruch auf Abzug der Mehrwertsteuer hat, da diese Gesellschaft über keinen Treibstoff im Zusammenhang mit dem Einkauf verfügt, aus dem sie die Rückzahlung der Mehrwertsteuer beantragt, als wenn sie sein Eigentümer wäre.
Diesen Treibstoff kauft die Tochtergesellschaft direkt bei den Treibstofflieferanten, und nur diese Gesellschaft entscheidet über die Bedingungen des Einkaufs – d.h. an welcher Tankstelle sie tankt, über die Qualität des Treibstoffs, die Menge, die Art und über den Zeitpunkt des Einkaufs und die Art der Verwendung des Treibstoffs.
- Die Muttergesellschaft rechnet den Treibstoff gegenüber den Tochtergesellschaften mit einer Erhöhung um 2% ab.
Aus dem Urteil geht hervor, dass es sich im Fall einer Abrechnung des Treibstoffs gegenüber den Tochtergesellschaften um keinen Verkauf des Treibstoffs handelt, da die Lieferung des Treibstoffs nicht zu Gunsten der Muttergesellschaft erfolgt ist. Die Muttergesellschaft hat mittels der Treibstoffkarten nur eine Vermittlerrolle. Somit gewährt die Muttergesellschaft ihren Tochtergesellschaften eine Finanzdienstleistung, die der Gewährung eines Kredits ähnlich ist und die von der Mehrwertsteuer befreit ist.