Im Oktober 2020 hat die Regierung das Projekt „Erste Hilfe plus“ eingeführt, durch das es zu einer Erweiterung des Projekts „Erste Hilfe“ gekommen ist. Ziel des neuen Projekts „Erste Hilfe plus“ war es nicht nur, die finanzielle Hilfe zum Schutz von Arbeitsplätzen zu erhöhen und zu verlängern, sondern auch den Kreis der berechtigten Antragsteller zu erweitern.
Mit Gültigkeit ab Februar 2021 sollte es zu weiteren Änderungen des Projekts „Erste Hilfe plus“ kommen. Ziel des Entwurfs ist eine Erweiterung der Zielgruppen und eine Erhöhung der Höhe der gewährten Hilfe. Außerdem wird eine weitere Verlängerung des Zeitraums der Ausführung des Projekts bis 30. Juni 2021 vorgeschlagen.
Die Hilfe werden Personen beantragen können, die spätestens zum 1. Februar 2021 mit ihrer Arbeit oder Unternehmenstätigkeit begonnen haben. Der Anspruch auf die Gewährung des Beitrags kann für Arbeitnehmer mit dem Tag des Arbeitsantritts bis 1. Februar 2021 geltend gemacht werden.
Hilfe für Arbeitgeber einschließlich selbstständig erwerbstätige Personen, die Arbeitgeber sind
Gemäß den ursprünglichen Bedingungen des Projekts konnten Arbeitgeber einschließlich selbstständig erwerbstätigen Personen, die Arbeitgeber sind, Hilfe im Rahmen der Maßnahme 1 und 3 wie folgt beantragen:
- Maßnahme Nr. 1 – Hilfe für Arbeitgeber mit obligatorisch geschlossenen Betriebsstellen
- Maßnahme Nr. 3A – Hilfe für Arbeitgeber mit der Unmöglichkeit der Zuteilung von Arbeit
- Maßnahme Nr. 3B – Hilfe für Arbeitgeber mit einer Senkung der Erlöse
Nach dem Start des Projekts „Erste Hilfe plus plus“ sollten die ausgezahlten Beiträge im Rahmen der Maßnahme Nr. 1 und 3 auf folgende Weise erhöht werden:
Maßnahme Nr. 1 und 3A – die Hilfe, die für den Zeitraum gewährt wird, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Arbeit zuteilen kann, wird von 80 % des Gesamtpreises der Arbeit auf 100 % des Gesamtpreises der Arbeit erhöht.
Maßnahme | Erste Hilfe + | Erste Hilfe + + |
Maßnahme 1 | 80 % CCP max. 1.100 € | 100 % CCP max. 1.100 € |
Maßnahme 3A | 80 % CCP max. 1.100 € | 100 % CCP max. 1.100 € |
Die maximale Höhe des Beitrags im Rahmen der Maßnahme Nr. 1 und 3A wird auf dem Niveau von 1.100 EUR beibehalten.
Maßnahme Nr. 3B – es kommt zu einer Erweiterung der Kategorien gemäß der Senkung der Erlöse von 4 in 7 Kategorien von 330 EUR bis 870 EUR. Die maximale Höhe des Beitrags bei einer Senkung der Erlöse von 80 % und mehr steigt von 810 EUR auf 870 EUR.
Maßnahme | Erste Hilfe + (Oktober und weitere Monate) | Erste Hilfe + + (Februar 2021 und weitere Monate) | ||
Maßnahme 3B | Senkung der Erlöse | Senkung der Erlöse | ||
ab 20 % | 270 € | ab 20 % | 330 € | |
ab 30 % | 420 € | |||
ab 40 % | 450 € | ab 40 % | 510 € | |
ab 50 % | 600 € | |||
ab 60 % | 630 € | ab 60 % | 690 € | |
ab 70 % | 780 € | |||
ab 80 % | 810 € | ab 80 % | 870 € |
Die begünstigten Bedingungen im Rahmen der Maßnahmen Nr. 1, 3A und 3B werden sich auf Anträge und Berichte beziehen, die für den Monat Februar 2021 und weitere Monate eingereicht werden, und zwar bis zu einer Gesamthöhe von 1,6 Mio. EUR für einen Betrieb. Nach der Ausschöpfung dieses Limits kann die Beziehung des Beitrags in Höhe von 80% des Gesamtpreises der Arbeit fortgesetzt werden.
Beiträge für selbstständig erwerbstätige Person und natürliche Personen
Selbstständig erwerbstätige Personen, die keine Arbeitgeber sind, konnten Beiträge gemäß dem ursprünglichen Projekt „Erste Hilfe“ im Rahmen der Maßnahmen 2 und 4 wie folgt beantragen:
- Maßnahme 2 – Hilfe für selbstständig erwerbstätige Personen mit obligatorisch geschlossenen Betriebsstellen oder mit einer Senkung der Erlöse
- Maßnahme 4A und 4B – Hilfe für ausgewählte Gruppen von selbstständig erwerbstätigen Personen, freie Berufe und Ein-Personen-Gesellschaften.
Mit dem neuen Projekt „Erste Hilfe plus plus“ kommt es zu einer Erhöhung der finanziellen Beiträge auf folgende Weise:
Maßnahme Nr. 2 – bei dieser Hilfe kommt es zu einer Änderung der Kategorien der Senkung der Erlöse und zu einer Erhöhung des pauschalen Beitrags, der sich in einer Spannweite von 330 bis 870 EUR bewegt.
Maßnahme | Erste Hilfe + (Oktober und weitere Monate) | Erste Hilfe + + (Februar 2021 und weitere Monate) | ||
Maßnahme 2 | Senkung der Erlöse | Senkung der Erlöse | ||
ab 20 % | 270 € | ab 20 % | 330 € | |
ab 30 % | 420 € | |||
ab 40 % | 450 € | ab 40 % | 510 € | |
ab 50 % | 600 € | |||
ab 60 % | 630 € | ab 60 % | 690 € | |
ab 70 % | 780 € | |||
ab 80 % | 810 € | ab 80 % | 870 € |
Maßnahme | Erste Hilfe + (Oktober und weitere Monate) | Erste Hilfe + + (Februar 2021 und weitere Monate) |
Maßnahme 4A und 4B | 315 € | 360 € |
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie informiert im Rahmen der Maßnahme Nr. 4A und 4B selbstständig erwerbstätige Person, dass es möglich ist, auf die Maßnahme Nr. 2 überzugehen, wodurch selbstständig erwerbstätige Person einen höheren finanziellen Beitrag in Höhe von 870 Euro erhalten können. Bedingung ist, dass sich diese selbstständig erwerbstätigen Personen bis 15. Februar 2021 freiwillig kranken- und rentenversichern lassen und den Beitrag im Rahmen der Maßnahme Nr. 2 beantragen.