Finanzinstitutionen (Bank, Filiale einer ausländischen Bank, Bausparkasse und andere Subjekte gemäß dem Gesetz über automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten für die Zwecke der Steuerverwaltung) müssen seit dem 1.1.2016 die Steuerresidenz ihrer Klienten feststellen und der Finanzverwaltung der SR melden.
Diese Anordnung beschloss die OECD als Lösung des Problems der Steuerhinterziehung auf globalem Niveau. Diese Lösung ist die amerikanische Rechtsvorschrift FATCA, auf deren Grundlage zwischen den Vertragsstaaten automatisch ein Informationsaustausch für Steuerzwecke über Einkünfte auf Finanzkonten von Residenten der Vertragsstaaten erfolgt. Die vom Gesetz definierten slowakischen Finanzinstitutionen werden Informationen über Inhaber von Finanzkonten gewähren – Kontonummer, Stände auf dem Finanzkonto oder Wert des Finanzkontos, bzw. gesamte Bruttoerträge, die mit dem Konto verbunden sind.
Verbindliche Termine für FATCA:
· die Finanzverwaltung ist verpflichtet, bis zum 30. Juni 2016 Informationen von Banken und Finanzinstitutionen für die Jahre 2014 und 2015 anzunehmen,
· die Finanzverwaltung ist verpflichtet, bis zum 30. September 2016 der amerikanischen Steuerverwaltung Informationen zu gewähren.
Die Slowakische Republik gehört zu den Ländern, die sich dem automatischen Informationsaustausch anschlossen. In der Praxis bedeutet das, dass Finanzinstitutionen in der EU (aber auch in vielen weiteren Staaten) seit dem 1.1.2016 die Steuerresidenz ihrer Klienten gemäß den vorgeschriebenen Verfahren feststellen müssen, und ab dem Jahr 2017 alljährlich die festgestellten Daten (für das vorhergehende Jahr) dem kompetenten Organ der staatlichen Verwaltung melden müssen. Eine Ausnahme gilt für Österreich, das gegenüber anderen Mitgliedsstaaten eine Aufschiebung von einem Jahr hat.