Ursprünglich sollten ab dem 1. Januar 2017 alle elektronischen Postfächer automatisch aktiviert werden und die Ämter sollten allen Firmen amtliche Dokumente auch an ihre elektronischen Postfächer schicken. Es kam jedoch im Zusammenhang mit der Aktivierungspflicht für die Postfächer von juristischen Personen zu einer Änderung des Datums der Pflichtaktivierung für juristische Personen mit Sitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, diesen wird im Sinne der geltenden Rechtsprechung das elektronische Postfach am 1. Mai 2018 automatisch für die Zustellung aktiviert. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Bürgervereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und ähnliche juristische Subjekte.
Im vorherigen Newsletter haben wir Sie über die Pflicht zur Aktivierung der elektronischen Postfächer von juristischen Personen informiert. Elektronische Postfächer richtet der Staat unentgeltlich auf dem Webportal https://www.slovensko.sk/en/electronic-mailbox/electronic-mailbox ein. Der Anleger (Regierungsamt der Slowakischen Republik) richtet automatisch ein elektronisches Postfach für jede juristische Person an, die im Handelsregister, im Vereinsregister oder in einer amtlichen Evidenz eingetragen ist. Die Behörden werden den Unternehmern an die elektronischen Postfächer verschiedene Mitteilungen, Aufforderungen, Hinweise, Bescheide und viele andere Dokumente zum Beispiel von der Sozialversicherung, vom Gericht, vom Arbeitsamt und anderen Institutionen und Behörden schicken. Ursprünglich sollten ab dem 1. Januar 2017 alle elektronischen Postfächer automatisch aktiviert werden und die Ämter sollten allen Firmen amtliche Dokumente auch an ihre elektronischen Postfächer schicken. Es kam jedoch im Zusammenhang mit der Aktivierungspflicht für die Postfächer von juristischen Personen zu einer Änderung des Datums der Pflichtaktivierung für juristische Personen mit Sitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, diesen wird im Sinne der geltenden Rechtsprechung das elektronische Postfach am 1. Mai 2018 automatisch für die Zustellung aktiviert. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Bürgervereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und ähnliche juristische Subjekte. Diese Subjekte können bis zum angeführten Termin ihre elektronischen Postfächer für die Zustellung amtlicher Bescheide freiwillig, mittels der dafür vorgesehenen Funktion des elektronischen Postfachs aktivieren.
Die Terminverschiebung für die Aktivierungspflicht bei elektronischen Postfächern von juristischen Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, geht aus dem Gesetz über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze http://www.nrsr.sk/web/Default.aspx?sid=zakony/zakon&MasterID=5936 hervor, welches vom Parlament am 20.9.2016 beschlossen wurde und mit dem man auch das Gesetz Nr. 305/2013 Gb. über das e-Governmenthttp://www.noveaspi.sk/products/lawText/1/84901/1/2 änderte. Das Gesetz erlangt seine Wirksamkeit am Tag seiner Verkündung.
Detaillierte Informationen über elektronische Postfächer der juristischen Personen und der relevanten Informationen (z.B. Identifikationskarte mit einem elektronischen Chip, Aktivierung des elektronischen Postfaches, elektronische Kommunikation und Lieferung, Zugriff zum elektronischen Postfach, etc.) finden Sie auf der Webseite https://www.slovensko.sk/en/electronic-mailbox/electronic-mailbox .