Die Europäische Union plant im Kampf gegen Steuerhinterziehung, die ein weltweites Problem darstellt und eine globale Lösung erfordert, in Anknüpfung an das Projekt BEPS ein Maßnahmenpaket, dem auch das Finanzministerium der SR bereits zustimmte.
Anfang des Jahres 2016 stellte die EU das „Maßnahmenpaket gegen Steuerhinterziehung“ vor, das aus vier Teilen besteht und dessen Hauptziel die Einschränkung der Steuerhinterziehung auf internationalem Niveau ist:
1) Richtlinie ATAD,
2) Empfehlungen gegen den Missbrauch von Steuerverträgen,
3) Erweiterung der administrativen Zusammenarbeit,
4) Kommunikation externer Strategie.
Die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie ATAD enthalten in den einzelnen Teilen z. B. die Regel zur Einschränkung der Zinseinbeziehung, die der Regel geringer Kapitalisierung in der Slowakei ähnelt, aber strenger ist, außerdem z. B. die Allgemeine Regel gegen Missbrauch, Versteuerung bei Weggang, oder Regeln zur Kontrolle ausländischer Gesellschaften. Die Empfehlungen, wie der Missbrauch von Steuerverträgen vermieden werden kann, sind ebenfalls ein wichtiger Punkt im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Strengere Änderungen betrafen auch den automatischen Pflichtaustausch von Informationen im Bereich Steuern. Die Pflicht, Informationen zu veröffentlichen, die entstandene und bezahlte Einkommensteuer, die Anzahl der Beschäftigten, den Reinumsatz oder den Gewinn vor Steuern betreffen, werden multinationale Gesellschaften mit konsolidiertem Umsatz von mehr als 750 Mio. EUR haben. Der Öffentlichkeitwerden die Informationen im Handelsregister und auf der Webseite der Gesellschaft für fünf Jahre zugänglich gemacht. Die Kommunikation der externen Strategie hat das Ziel, die Transparenz zu erhöhen, Standards einer guten Verwaltung in Steuerangelegenheiten festzulegen und einen gerechten Steuerwettbewerb zu gewährleisten. Die Implementierung der vorgeschlagenen Änderungen erfolgt voraussichtlich im Jahr 2017, bzw. 2018.