Die Novelle des Gesetzes über Kraftfahrzeugsteuer bringt eine Senkung der Steuerbelastung von Eigentümern eines Autotransportbetriebes, die im Bereich des Lastwagen- und Bustransports tätig sind.
Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat am 5.11.2020 eine Novelle des Gesetzes genehmigt, durch die Gesetz Nr. 361/2014 Slg. über Kraftfahrzeugsteuer geändert und ergänzt wird und die Bedingung der „Paarbildung“ der Fahrzeuge Schlepper und Aufleger im Aufleger-Fahrzeugzug beseitigt wird.
Für diese Fahrzeuge werden die jährlichen Sätze gelten, die in der neuen separaten Anlage Nr. 1a angeführt sind.
Für alle Schlepper und Aufleger wird ein niedrigerer jährlicher Steuersatz als derjenige eingeführt, der ihnen gemäß dem maximalen zulässigen Gesamtgewicht oder dem im Fahrzeugdokument angeführten Gesamtgewicht bis zur Genehmigung der Novelle, die seit 1.12.2020 wirksam ist, zugeordnet würde.
Abgesehen von der neuen Anlage Nr. 1a werden neue prozentuale Vergünstigungen des jährlichen Steuersatzes für alle Nutzfahrzeuge eingeführt, die zur Kategorie M2, M3 und N3 gehören.
Änderungen der jährlichen Kraftfahrzeugsteuersätze ab 1.12.2020
Die Änderungen betreffen Anpassungen der jährlichen Steuersätze in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeugs. Neuerdings gelten separate Anpassungen der jährlichen Sätze für die Kategorien von Fahrzeugen in folgender Aufgliederung:
- Kategorien L, M1, N1, N2, O1 bis O3;
- Kategorien M2, M3, N3;
- Kategorie O4.
- Änderung der jährliches Steuersätze für Fahrzeuge der Kategorie L, M1, N1, N2, O1 bis O3für den Besteuerungszeitraum 2020 – bleibt auf gleichem Niveau bestehen
Alter des Fahrzeugs | Kraftfahrzeugsteuersatz |
von 1 bis 3 Jahre (erste 36 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 25% |
von 3 bis 6 Jahre (von 36 bis einschließlich 72 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 20% |
von 6 bis 9 Jahre (von 72 bis einschließlich 108 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 15% |
von 9 bis 12 Jahre (von 108 bis einschließlich 144 Kalendermonate) | ohne Änderung |
von 12 do13 Jahre (von 144 bis einschließlich 156 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz erhöht um 10% |
mehr als 13 Jahre (ab 156 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz erhöht um 20% |
- Änderung der jährliches Steuersätze für Fahrzeuge der Kategorie M2, M3 und N3für den Besteuerungszeitraum 2020
Alter des Fahrzeugs | Kraftfahrzeugsteuersatz |
von 1 bis 3 Jahre (erste 36 Kalendermonate) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 50% |
von 3 bis 6 Jahre (von 36 bis 72 Kalendermonate einschließlich) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 40% |
von 6 bis 9 Jahre (von 72 bis 108 Kalendermonate einschließlich) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 30% |
von 9 bis 12 Jahre (von 108 bis 144 Kalendermonate einschließlich) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 20 % |
von 12 do13 Jahre (von 144 bis 156 Kalendermonate einschließlich) | jährlicher Steuersatz gesenkt um 10% |
mehr als 13 Jahre (ab 156 Kalendermonate) | ohne Änderung |
- Der jährliche Steuersatz für Nutzfahrzeuge der Kategorie O4 wird um 60% gesenkt – bei Fahrzeugen der Kategorie O4 (alle Aufleger und Anhänger mit mehr als 10 Tonnen) kommt es zu einer Senkung des Satzes um 60%, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs.
Die Senkung des jährlichen Steuersatzes um 50% für spezielle Kraftfahrzeuge (Hybridkraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge mit CNG- oder LNG-Antrieb bzw. mit Wasserstoffantrieb) bleibt weiterhin gültig.
Hinweis: Die oben genannten Änderungen werden zum ersten Mal bereits bei der Einreichung der Steuererklärung über die Kraftfahrzeugsteuer für den Besteuerungszeitraum 2020 angewendet, die ausnahmsweise bis 31.3.2021 eingereicht wird. Die Vorauszahlungen auf die Steuer für den Besteuerungszeitraum des Jahres 2021, die bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung fällig sind, zahlt der Steuerzahler nicht.
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik veröffentlicht zu diesem Zweck ein neues Muster der Steuererklärung, das auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wird.