Mit Wirkung ab 1. Mai 2021 werden die Bestimmungen des Baugesetzes über Werbekonstruktionen geändert.
Werbekonstruktionen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nur für einen bestimmten Zeitraum von maximal drei Jahren bewilligt. Nach den bis zum 30. April 2021 geltenden Rechtsvorschriften könnten Werbekonstruktionen auf unbestimmte Zeit bewilligt werden.
Die Dauer der Werbekonstruktion kann durch Einreichung eines Antrags bei der Baubehörde verlängert werden. Wenn der Eigentümer keine Verlängerung beantragt, ist er verpflichtet, das Werbegebäude innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist zu entfernen. Dies gilt auch in Situationen, in denen die Baubehörde beschließt, die Dauer der Werbekonstruktion nicht zu verlängern – die Konstruktion wird innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Entscheidung entfernt. Ist dies nicht der Fall, kann eine gültige und vollstreckbare Entscheidung auch als Vollstreckungsanordnung zum Zwecke der Vollstreckung angesehen werden.
Der Kreis der Subjekte, die die Entfernung illegaler Werbekonstruktionen einleiten können, erweitert sich – z.B. es könnte die Gemeinde sein, wenn es sich um eine Werbekonstruktion in ihrem Wohngebiet handelt. Auch der Prozess der Entfernung illegaler Werbekonstruktionen wurde vereinfacht (ohne der Baubewilligung oder im Widerspruch zur Baubewilligung), indem die Baubehörde innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Mitteilung die Genehmigung zur Entfernung der Werbekonstruktion erteilt.
Diese Änderung erhöht die Sanktionen für die Nichteinhaltung des Gesetzes, die Sanktionen hängen von der Größe der Werbefläche ab und diese werden z.B. von den aktuellen 150 € bis 450 € auf 450 € bis 1.350 € erhöht.
Alle Baubewilligungen, die für Werbekonstruktionen erteilt wurden, für die nach diesem Gesetz eine Baubewilligung auf unbestimmte Zeit (d.h. ohne zeitliche Begrenzung) erforderlich ist, werden zu Baubewilligungen für einen bestimmten Zeitraum mit Gültigkeit von maximal drei Jahren ab dem Datum am welchem der Gesetz in Kraft getreten ist – d.h. bis 30. April 2024, gegeben.
Das Gesetz trat am 1. Mai 2021 in Kraft.
In Bezug auf die oben beschrieben Tatsache empfehlen wir Ihnen, die Werbekonstruktionen, für welche diese Änderung gilt, mit Ihren Bauexperten zu identifizieren und zu besprechen. Aus buchhalterischer Sicht wird empfohlen, den Abrechnungszeitraum für die Abschreibung von Werbekonstruktionen auf 3 Jahre festzulegen, bzw. auf die Dauer der möglichen Erneuerung der Bewilligung.