Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat im Jahr 2018 im Finanzbericht Nr. 34/2018 die neue Regelung Nr. MF/019153/2018-724 (weiterhin nur „Regelung“) über die Festlegung des Inhalts der Transferdokumentation veröffentlicht, die auf der Internetseite des Finanzministerium der Slowakischen Republik https://www.finance.gov.sk/sk/financie/financny-spravodajca/2018/ zugänglich ist.
Genauso wie in der ursprünglichen Fassung der Regelung ist die Dokumentation zur Transferbewertung gemäß dem Umfang in eine vollständige, grundsätzliche und gekürzte Dokumentation gegliedert. Eine bedeutende Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Regelung ist jedoch, dass der Umfang der Transferdokumentation nicht vom Typ des Steuerzahlers, sondern vom Typ der kontrollierten Transaktion (bedeutend / unbedeutend, grenzüberschreitend / inländisch) abhängt. Daraus geht hervor, dass verschiedene kontrollierte Transaktionen in verschiedenem Umfang aufgezeichnet werden können, obwohl es sich um denselben Steuerzahler handelt.
In der Regelung wird außerdem auch die Dokumentationspflicht einer ständigen Betriebsstätte behandelt. In Bezug auf die speziellen Regelungen der Transferbewertung des öffentlichen Sektors kommt es in diesem Bereich zu keinen bedeutenden Änderungen.
Bei der Festlegung der Bedeutsamkeit der kontrollierten Transaktion ist kein Mindestwert der Transaktion festgelegt. Die Regelung beruft sich ähnlich wie die ursprüngliche auf die Definition der Bedeutsamkeit, die im Gesetz über Buchhaltung und in den internationalen IFRS-Standards festgelegt ist. Die Regelung hebt den Mindestwert der Transaktion von 1 000.000 Euro auf, den die in der Dokumentation beschriebenen Transaktionen übersteigen mussten.
Eine weitere bedeutende Änderung ist, dass das Finanzministerium der Slowakischen Republik in der Anlage der Regelung ein standardisiertes Formular für die gekürzte Dokumentation anführt.
Genauso wie gemäß der ursprünglichen Regelung wird die vollständige Dokumentation oder grundsätzliche Dokumentation für jede kontrollierte Transaktion separat oder gemeinsam für eine Gruppe von kontrollierten Transaktionen erstellt. Falls die Dokumentation jedoch für eine Gruppe von Transaktionen erstellt wird, werden in der Dokumentation auch die Gründe für die Zusammenfassung der Transaktionen in einer Gruppe angeführt. Die Dokumentation wird für den entsprechenden Besteuerungszeitraum geführt.
Diese Regelung wird zum ersten Mal bei der Vorlegung der Dokumentation für den Besteuerungszeitraum, der nach dem 31. Dezember 2017 beginnt, angewendet, wobei der Steuerzahler bei der Vorlegung der Dokumentation gemäß der ursprünglichen Regelung, die im Jahr 2016 veröffentlicht wurde, bis spätestens 30. Juni 2019 vorgehen kann.
Typ der kontrollierten Transaktion | vollständig | grundsätzlich | gekürzt |
Bedeutende grenzüberschreitende kontrollierte Transaktionen beim Steuerzahler, der verpflichtet ist, das Wirtschaftsergebnis im individuellen Rechnungsabschluss gemäß IFRS zu verzeichnen | X | ||
Grenzüberschreitende kontrollierte Transaktionen, falls der Wert einer solchen kontrollierten Transaktion für den Besteuerungszeitraum 10.000.000 Euro überstiegen hat | X
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Bedeutende kontrollierte Transaktionen mit abhängigen Personen, die Steuerzahler eines Nichtvertragsstaats sind | X | ||
Kontrollierte Transaktionen, bei denen der Steuerzahler beim Steuerverwalter die Erlassung eines Beschlusses über die Genehmigung der Bewertungsmethode beantragt | X | ||
Kontrollierte Transaktionen, bei denen der Steuerzahler eine Anpassung der Besteuerungsgrundlage beantragt, mit Ausnahme einer Anpassung der Grundlage für die Einkommenssteuer (weiterhin nur „Besteuerungsgrundlage“) in Bezug auf inländische kontrollierte Transaktionen | X | ||
Kontrollierte Transaktionen, bei denen für den entsprechenden Besteuerungszeitraum ein Antrag auf Beginn eines Verfahrens zur Lösung von Konflikten bezüglich der Besteuerung eingereicht wurde | X | ||
Bedeutende grenzüberschreitende kontrollierte Transaktionen bei einem Steuerzahler, der im Besteuerungszeitraum eine Steuerbegünstigung geltend macht | X | ||
Bedeutende grenzüberschreitende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers, dessen gesamte Erträge aus der Wirtschaftstätigkeit und aus der Finanztätigkeit für den entsprechenden Besteuerungszeitraum 8.000.000 Euro überstiegen haben | X | ||
Kontrollierte grenzüberschreitende Transaktionen, falls der jährliche Wert einer solchen kontrollierten Transaktion 1.000.000 Euro überstiegen hat | X | ||
Bedeutende inländische kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers, der im Besteuerungszeitraum eine Steuerbegünstigung geltend macht | X | ||
Unbedeutende kontrollierte Transaktionen mit abhängigen Personen, die Steuerzahler eines Nichtvertragsstaats sind | X | ||
Bedeutende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers, auf den sich für den entsprechenden Besteuerungszeitraum die Pflicht der Überprüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß § 19 Gesetz über Buchhaltung bezieht | X
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Bedeutende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers – einer natürlichen Person, die die Besteuerungsgrundlage oder den Steuerverlust gemäß § 17 Gesetz über Einkommenssteuer ermittelt | X
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Bedeutende kontrollierte Transaktionen mit abhängigen Personen, die Steuerzahler mit unbeschränkter Steuerpflicht sind, mit Ausnahme von kontrollierten Transaktionen in Bezug auf ständige Betriebsstätten dieser Steuerzahler, die sich im Ausland befinden | X | ||
Bedeutende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers, der eine konsolidierende Bilanzeinheit oder konsolidierte Bilanzeinheit gemäß § 22a Gesetz über Buchhaltung ist, für inländische kontrollierte Transaktionen mit anderen Personen, die eine konsolidierende Bilanzeinheit oder konsolidierte Bilanzeinheit gemäß § 22a Gesetz über Buchhaltung sind, oder mit Personen gemäß dem nachfolgenden Punkt | X | ||
Bedeutende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers mit direkter Beteiligung oder indirekter Beteiligung des Staates, der Gemeinde oder des höheren Gebietskomplexes am Vermögen, der Kontrolle oder der Leitung, der keine konsolidierte Bilanzeinheit gemäß § 22a Gesetz über Buchhaltung ist, für inländische kontrollierte Transaktionen mit anderen Steuerzahlern mit direkter Beteiligung oder indirekter Beteiligung des Staates, der Gemeinde oder dem höheren Gebietskomplex am Vermögen, der Kontrolle oder Leitung, die keine konsolidierte Bilanzeinheit gemäß § 22a Gesetz über Buchhaltung sind, oder mit Steuerzahlern gemäß dem vorausgehenden Punkt | X | ||
Unbedeutende kontrollierte Transaktionen eines Steuerzahlers, der im Besteuerungszeitraum eine Steuerbegünstigung geltend macht | X |
Im Fall von kontrollierten Transaktionen, bei denen keine Dokumentation gemäß dieser Regelung erstellt wird, ist die Pflicht gemäß § 18 Abs. 1 Gesetz über Einkommenssteuer bei der Einreichung der ordnungsgemäß ausgefüllten Steuererklärung zur Einkommenssteuer für den entsprechenden Besteuerungszeitraum erfüllt, und zwar insbesondere des Teils, der Transaktionen abhängiger Personen gemäß § 2 Buchstabe n) Gesetz Nr. 595/2003 Slg. in der Fassung späterer Vorschriften betrifft.
Typ der kontrollierten Transaktion | vollständig | grundsätzlich |
Allgemeine Gruppendokumentation | ||
a) Identifikationsangaben und Rechtsform der einzelnen Mitglieder der Gruppe abhängiger Personen (weiterhin nur „Gruppe“), Beschreibung der Organisations- und Eigentumsstruktur der Gruppe einschließlich Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Besteuerungszeitraum, | X | X
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b) Beschreibung der Unternehmenstätigkeit und der Handelsstrategie der Gruppe, | X | |
c) hauptsächliche Faktoren der Profitabilität der Gruppe, | X | |
d) Beschreibung der Lieferanten-Abnehmerkette und der Märkte der fünf bedeutendsten (falls es weniger als fünf sind, aller) Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen der Gruppe, | X | |
e) Beschreibung der Lieferanten-Abnehmerkette und der Märkte der Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen der Gruppe, die mehr als 5% des Umsatzes der Gruppe darstellen, | X | |
f) Verzeichnis und kurze Beschreibung der bedeutenden Vereinbarungen über Dienstleistungen innerhalb der Gruppe mit Ausnahme von Dienstleistungen von Forschung und Entwicklung und Art der Bewertung dieser Dienstleistungen, | X | |
g) kurze Beschreibung der Funktionen, Risiken und Aktiva der einzelnen Mitglieder der Gruppe einschließlich Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Besteuerungszeitraum, | X | X |
h) Beschreibung bedeutender Änderungen in der Struktur der Gruppe, bedeutender Akquisitionen oder Verkäufe von Teilen der Gruppe, | X | |
i) Beschreibung der Gesamtstrategie der Gruppe im Bereich der Erstellung, des Besitzes und der Nutzung immaterieller Aktiva einschließlich Lokalität der hauptsächlichen Einrichtungen für Forschung und Entwicklung innerhalb der Gruppe und Lokalitäten, von denen aus die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geleitet werden, | X | |
j) Verzeichnis bedeutender Posten oder Kategorien von immateriellen Aktiva der Gruppe mit Angabe ihres Eigentümers, | X | |
k) Verzeichnis bedeutender Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern der Gruppe, die immaterielle Aktiva betreffen, einschließlich Vereinbarungen über Beiträge zu Kosten, Lizenzvereinbarungen und Vereinbarungen über Dienstleistungen im Bereich von Forschung und Entwicklung, | X | |
l) allgemeine Beschreibung der Art der Preisbildung von kontrollierten Transaktionen, die immaterielle Aktiva innerhalb der Gruppe betreffen, | X | |
m) allgemeine Beschreibung bedeutender Änderungen des Eigentums der immateriellen Aktiva zwischen abhängigen Personen innerhalb des Besteuerungszeitraums einschließlich Identifikationsangaben der entsprechenden Mitglieder der Gruppe und der Entlohnungen für diese Änderungen, | X | |
n) allgemeine Beschreibung der Art der Finanzierung der Gruppe einschließlich bedeutender Vereinbarungen über Finanzierung durch unabhängige Parteien, | X | X |
o) Identifikationsangaben der Mitglieder der Gruppe, die eine zentralisierte Tätigkeit im Bereich der Finanzierung der Gruppe ausführen, | X | |
p) allgemeine Beschreibung der Art der Preisbildung bei finanziellen Transaktionen zwischen den Mitgliedern der Gruppe, | X | |
q) konsolidierte Finanzberichte der Gruppe für den entsprechenden Besteuerungszeitraum, falls sie bis zum Zeitpunkt der Vorlegung der Dokumentation erstellt wurden, | X | |
r) Verzeichnis und kurze Beschreibung der bestehenden Maßnahmen, die der Bewertung vorausgegangen sind, und der verbindlichen steuerlichen Stellungnahmen bezüglich der Verteilung des Gewinns auf die einzelnen Mitgliedern der Gruppe, | X | |
s) andere Informationen, die zur Nachweisung der Übereinstimmung der verwendeten Preise mit dem Prinzip der unabhängigen Beziehung beitragen. | X | |
Spezielle Dokumentation | ||
a) Identifikationsangaben und Rechtsform des Steuerzahlers, Beschreibung seiner Organisations- und Eigentumsstruktur, Beschreibung der Organisationseinheiten innerhalb der Gruppe, der die Mitglieder der Leitung des Steuerzahlers innerhalb der Organisationsstruktur der Gruppe untergeordnet sind, einschließlich Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Besteuerungszeitraum, | X | X |
b) Beschreibung der Unternehmenstätigkeit und der Handelsstrategie des Steuerzahlers einschließlich Änderungen in der Struktur der Unternehmenstätigkeit oder Verschiebungen immaterieller Aktiva innerhalb des entsprechenden oder des vorausgegangenen Besteuerungszeitraums einschließlich Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Besteuerungszeitraum, | X | X |
c) für die einzelne kontrollierte Transaktion oder Gruppe von kontrollierten Transaktionen: | ||
1. Beschreibung der kontrollierten Transaktion oder Gruppe von kontrollierten Transaktionen und Umstände, unter denen sie erfolgt, | X | X |
2. finanzielle Darstellung des Wertes der kontrollierten Transaktion oder Gruppe von kontrollierten Transaktionen für den entsprechenden Besteuerungszeitraum in der Aufgliederung gemäß den einzelnen abhängigen Personen, | X | X |
3. Kopie des Vertrags zur entsprechenden kontrollierten Transaktion oder Gruppe von kontrollierten Transaktionen, falls dieser in schriftlicher Form verfügbar ist, | X | X |
4. Analyse der Funktionen, Risiken und Aktiva des Steuerzahlers und der entsprechenden abhängigen Personen im Zusammenhang mit der gegenständlichen Transaktion, | X | X
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5. Methode, die für die Bewertung der kontrollierten Transaktion angewendet wurde, und Begründung ihrer Anwendung einschließlich Voraussetzungen, von denen die Anwendung dieser Methode ausgeht, | X | X |
6. Auswahl der geprüften Partei zwecks der Analyse der Vergleichbarkeit einschließlich Begründung der Auswahl, falls sie relevant ist, | X | |
7. interne vergleichbare Transaktionen, externe vergleichbare Transaktionen oder Angaben unabhängiger Personen einschließlich Beschreibung der Ressourcen und Methoden der Gewinnung dieser Angaben, Analyse der Vergleichbarkeit (Informationen über die Faktoren, die die Vergleichbarkeit der kontrollierten Transaktionen mit nicht kontrollierten Transaktionen festlegen, Charakteristiken des Vermögens oder der Dienstleistung, Analyse der Funktionen, Vertragsbedingungen, wirtschaftliches Umfeld, spezielle Handelsstrategien), | X | |
8. Beschreibung von Änderungen zwecks der Vergleichbarkeit, falls diese durchgeführt wurden, | X | |
9. Begründung der Übereinstimmung der Bewertung der kontrollierten Transaktion oder Gruppen von kontrollierten Transaktionen mit dem Prinzip der unabhängigen Beziehung, | X | X
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10. Zusammenfassung der Finanzinformationen, die bei der Anwendung der konkreten Bewertungsmethode der kontrollierten Transaktion oder Gruppen von kontrollierten Transaktionen genutzt wurden und Beschreibung ihrer Anbindung an die Angaben des Jahresabschlusses des Steuerzahlers, | X | |
11. Kopie der Maßnahmen, die der Bewertung vorausgegangen sind, die die gegenständliche kontrollierte Transaktion oder Gruppen von kontrollierten Transaktionen betreffen, z.B. Genehmigung der Bewertungsmethode, falls diese Maßnahme nicht in der Slowakischen Republik erteilt wurde, | X | |
d) andere Informationen, die zur Nachweisung der Übereinstimmung der verwendeten Preise mit dem Prinzip der unabhängigen Beziehung beitragen. | X |
Fazit und Empfehlungen
Die neue Regelung ändert in bedeutender Weise die Dokumentationspflicht bei der Vorbereitung der Transferdokumentation. Diese Änderungen beeinflussen insbesondere kleine und mittlere Betriebe. Das Finanzministerium der Slowakischen Republik weist jedoch darauf hin, dass die Regelung nur den Mindestumfang der Dokumentation festlegt. Der Steuerverwalter kann den Steuerzahler zur Vorlegung weiterer Informationen auffordern, die zur Nachweisung der Übereinstimmung der in den kontrollierten Transaktionen verwendeten Preise mit dem Prinzip der unabhängigen Beziehung dienen.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Bestimmung von § 17 Abs. 5 Gesetz über Einkommenssteuer unberührt bleibt. Außerdem ist ein Bestandteil der Besteuerungsgrundlage der abhängigen Person auch die Differenz, um die sich die Preise oder die Bedingungen in den kontrollierten Transaktionen von den Preisen und Bedingungen in vergleichbaren Transaktionen unterscheiden, wobei diese Differenz die Besteuerungsgrundlage senkt oder den Steuerverlust erhöht. Daraus geht hervor, dass obwohl die abhängige Person in einigen Fällen nicht verpflichtet ist, die Transferdokumentation zu führen, der Steuerverwalter sie immer auffordern kann, die Übereinstimmung des Preises mit dem unabhängigen Prinzip nachzuweisen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zwecks der Einschränkung des Steuerrisikos während Steuerkontrollen auch weiterhin die Überprüfung des Preises mit dem Prinzip der unabhängigen Beziehung fortzusetzen.