Die neue Richtlinie der Europäischen Union – die ATAD-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Directive) gewährleistet, dass die Steuer dort bezahlt wird, wo Gewinne und Werte geschaffen werden. Sie enthält verbindliche Maßnahmen, die die Slowakische Republik zwecks der Verhinderung von aggressiver Steuerplanung implementieren muss.
Ziel dieser Richtlinie ist es gleichzeitig, den Austausch von Informationen zwischen den Finanzberichtseinheiten bei der Identifizierung und Überwachung verdächtiger Transaktionen zu vereinfachen.
Das slowakische Einkommenssteuergesetz enthält bereits gegenwärtig bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Steuerbetrug und legt weitere Regelungen mit dem Ziel der Erhöhung des Niveaus des Schutzes vor aggressiver Steuerplanung und Regelungen gegen die Beeinträchtigung der Besteuerungsgrundlage und die Verlagerung von Gewinnen außerhalb des Gebietes der Slowakischen Republik fest.
Durch die Implementierung der Regelungen der ATAD-Richtlinie wird abgesehen vom slowakischen Einkommenssteuergesetz auch das slowakische Gesetz über Steuerverwaltung (Steuerordnung) geändert und ergänzt. Die Änderung der Steuerordnung wird durch die Einführung einer neuen Form der Befreiung für die kommerzielle Nutzung der immateriellen Aktiva durch das Einkommenssteuergesetz hervorgerufen, wobei der Finanzdirektion der Slowakischen Republik die Pflicht der Veröffentlichung des Verzeichnisses der Steuerzahler auferlegt wird, die eine Befreiung dieser Art geltend machen.
Ab 1. Januar 2018 wurde in das slowakische Einkommenssteuergesetz eine individuelle Steuerregelung für die kommerzielle Nutzung immaterieller Aktiva eingeführt. Es handelt sich um die Befreiung der Einnahmen (Erträge) vom Entgelt für die Gewährung des Nutzungsrechts oder für die Nutzung von erteilten und registrierten Patenten und Gebrauchsmustern, aber auch aus der Nutzung oder für die Nutzung von Computerprogrammen (Software).
Durch die Einführung einer individuellen Steuerregelung für die kommerzielle Nutzung immaterieller Aktiva (sog. Patentbox) wird eine Motivation für Steuersubjekte geschaffen, sich bei ihrer Unternehmenstätigkeit auch Forschung und Entwicklung zu widmen, da die Ergebnisse der Forschung und Entwicklung und ihre kommerzielle Nutzung einer günstigeren Besteuerung als die übrige Unternehmenstätigkeit unterliegen wird. Gleichzeitig wird eine Motivation geschaffen, die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit beim Amt für Industrieeigentum der Slowakischen Republik zu registrieren. Ähnlich wie bei der Erhöhung der Abschreibung der Kosten für Forschung und Entwicklung kann auch in diesem Fall die Einführung dieser individuellen Steuerregelung zu einer Erhöhung der Beschäftigung in der Slowakischen Republik beitragen.
Zwecks der Erhöhung der Steuertransparenz wird ab 1. Januar 2019 durch eine Novelle der Steuerordnung die Veröffentlichung der Steuersubjekte um neue Verzeichnisse der Steuersubjekte im Zusammenhang mit ihren Abgabepflichten erweitert. Es handelt sich um die Veröffentlichung ausgewählter Finanzinstitute (Banken, Zweigstellen ausländischer Banken) über die Bezahlung einer individuellen Abgabe an diese Finanzinstitute gemäß der individuellen Vorschrift für das Kalenderjahr sowie auch die Veröffentlichung von Steuersubjekten (natürlichen oder juristischen Personen), die die Position einer regulierten Person gemäß der individuellen Vorschrift haben.
Die Erweiterung der Anzahl der veröffentlichten Verzeichnisse der Steuersubjekte um ihre Steuerpflichten sowie auch um die Bezahlung der individuellen Abgaben von ausgewählten Steuersubjekten ist ebenfalls eines der Mittel zur Bekämpfung von Steuerflucht. Alle Verzeichnisse von Steuersubjekten veröffentlicht die Finanzdirektion der Slowakischen Republik auf ihrer Internetseite https://www.financnasprava.sk/sk/elektronicke-sluzby/verejne-sluzby/zoznamy.