Seit dem 1.7.2016 erhöhte die Finanzdirektion der SR für alle Nutzer einer VRK die Kapazität der ausgegebenen Kassenbelegebons. Bisher konnte ein Unternehmer monatlich maximal 1 000 Belegenons ausgeben, ab dem angeführten Datum erhöhte sich das Limit auf 3 000 Belegeons monatlich. Diese neue günstigere Grenze ausgegebener Belegeons gilt auch für neue Nutzer von VRK.
Die Nutzung virtueller Registrierkassen steht kostenlos zur Verfügung. VRK sind für diejenigen bestimmt, denen ab 1. April 2015 die Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen entstand. Dafür sind die Registrierung bei einem Finanzamt und die Zuteilung eines VRK-Codes erforderlich. Von Vorteil ist, dass insbesondere beginnende oder kleine Unternehmer keine klassische Registrierkasse kaufen müssen, sondern VRK nutzen können. Die virtuelle Registrierkasse funktioniert auf elektronischen Anlagen, die ans Internet angeschlossen werden können, wie z. B. Computer, Notebooks, Tablets, bzw. Smartphones. An diese Endanlagen muss ein Drucker angeschlossen sein, damit aus der Kasse Belege und Abrechnungen ausgedruckt werden können. Wenn die Anzahl der Belege höher als die festgelegten 3 000 Stück monatlich ist, muss der Unternehmer eine elektronische Registrierkasse benutzen.
VRK sind auf sehr einfache Weise so eingestellt, dass Unternehmer, die sich für deren Benutzung entscheiden, von einigen administrativen Pflichten befreit werden. Der Unternehmer ist z. B. nicht verpflichtet, einen Vertrag mit einer Serviceorganisation zu schließen, er führt kein VRK-Buch und er muss auch keine Tagesabrechnung ausfertigen.