Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat den Entwurf einer ordnungsgemäßen vorläufigen Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie des Rates vorgelegt, durch den die Regelungen bezüglich der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen festgelegt werden, die sich durch bedeutende digitale Anwesenheit auszeichnen.
Ziel des Entwurfs ist es, eine gerechte und wirksame Besteuerung von Einnahmen zu gewährleisten, die aus der digitalen Wirtschaft hervorgehen. Da digitale Gesellschaften grenzüberschreitend ohne physische Anwesenheit tätig sein können, hat die Anwendung der bestehenden Regelungen der Besteuerung auf die digitale Wirtschaft zur Entstehung einer Dissonanz zwischen dem Ort der Besteuerung und dem Ort, an dem die Werte tatsächlich geschaffen werden, geführt. Zur Gewährleistung einer gerechten Besteuerung der Einnahmen aus neuzeitlichen digitalisierten Unternehmungsmodellen ist es deshalb notwendig, Lösungen auf Ebene der Europäischen Union zu finden.
Die Richtlinie soll eine Reform der Regelungen der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen durch Erweiterung des Begriffs der ständigen Betriebsstelle zwecks der Besteuerung des Einkommens juristischer Personen um bedeutende digitale Anwesenheit gewährleisten. Gleichzeitig werden in der Richtlinie die Grundsätze der Gutschreibung des Gewinns zu Steuerzwecken festgelegt. Die Regelungen in der Richtlinie sollten in die nationalen Systeme der Mitgliedsstaaten sowie auch in den Entwurf der CCCTB-Richtlinie eingegliedert werden. Gleichzeitig mit der vorgeschlagenen Richtlinie legte die Kommission auch die Empfehlung vor, dass die Mitgliedsstaaten ihre Verträge über die Verhinderung von Doppelbesteuerung der vorgeschlagenen Richtlinie anpassen. Letztendlich erwartet die Kommission, dass sich die angenommenen Regelungen durch eine Änderung des Modellvertrags der OECD äußern sollten.