Unverändert wie im Jahr 2015 bleibt auch für das Jahr 2016 die Höhe des Existenzminimums (198,08 €), des Steuerbonus (21,41 €), des Steuerfreibetrags (316,94 €), 19 % Steuer bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von 2 918,53 €, 25 % Steuer von einer Steuerbemessungsgrundlage, die diese Summe übersteigt, und eine Einkommensgrenze für Studenten von 200 € monatlich, von denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Mindestlohn: 405 €
Mindest-Bruttostundenlohn: 2,328 €
Nachtzuschlag 20 % von 2,328 €: 0,4656 €
Mindestbemessungsgrundlage: 429 €
Maximale Bemessungsgrundlage: 4 290 €
KV-Beitrag für den Arbeitnehmer maximal 171,60 € und für den Arbeitgeber 429 €
SV-Beitrag für den Arbeitnehmer maximal 403,26 € und für den Arbeitgeber 1 046,75 €