Die Slowakische Republik ratifizierte das Mehrseitige Übereinkommen der OECD, welches zur effizienten und schnellen Implementierung ausgewählter Maßnahmen des BEPS, d. h. zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, in die einzelnen Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beitragen soll. Das Mehrseitige Übereinkommen soll alle von der Slowakischen Republik abgeschlossenen Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ändern und erlangt seine Gültigkeit am 01.01.2019. Die Vertragsstaaten, auf die das Mehrseitige Übereinkommen ab dem 01.01.2019 angewendet wird, sind: Australien, Frankreich, Israel, Japan, Litauen, Polen, Österreich, Slowenien, Großbritannien, Serbien, Schweden.
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