Die Novelle zum Mehrwertsteuergesetz schlägt vor, das Institut einer Sicherheit für die Mehrwertsteuer, das ab 2012 im Mehrwertsteuergesetz eingeführt wurde, abzuschaffen. Die Bescheide bezüglich der Hinterlegung einer Sicherheit für die Mehrwertsteuer, die vor dem 31.12.2018 ausgegeben wurden, sollen aufgehoben werden. Das Finanzamt zahlt bis zum 28.02.2019 eine solche finanzielle Sicherheit oder deren Teil unter der Voraussetzung zurück, dass sie nicht für die Bezahlung von Ausständen bei der Steuer bis zum 31.12.2018 verwendet wurde. Ab dem 01.01.2019 wird den Antragstellern für eine Registrierung für die Mehrwertsteuer in der Slowakei keine Pflicht mehr entstehen, beim Finanzamt eine finanzielle Sicherheit zu hinterlegen.
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