Wir möchten Sie darüber informieren, dass infolge der Novelle von Gesetz Nr. 530/2003 über das Handelsregister und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze mit Wirksamkeit ab 01.11.2018 (i) die Identifikationsangaben über den Endnutzer von Vorteilen bei einer juristischen Person, die kein Subjekt der öffentlichen Verwaltung und auch kein Emittent von Wertpapieren ist, die zum Handel auf dem regulären Markt angenommen wurden, der den Anforderungen an die Veröffentlichung von Informationen gemäß der individuellen Vorschrift, einer gleichwertigen rechtlichen Vorschrift eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder gleichwertigen internationalen Normen unterliegt, sowie auch (ii) die Angaben, die die Position des Endnutzers von Vorteilen gemäß der individuellen Vorschrift begründen, auch ins Handelsregister eingetragen werden.
Die Identifikationsangaben über den Endnutzer von Vorteilen werden ins Handelsregister in folgendem Umfang eingetragen: Name, Zuname, Geburtsnummer oder Geburtsdatum, falls keine Geburtsnummer zugeteilt wurde, Adresse des dauerhaften Aufenthalts oder eines anderen Aufenthalts, Staatsangehörigkeit und Art und Nummer des Identitätsnachweises, wobei diese Daten nicht veröffentlicht werden sollten. Die Eintragung des Endnutzers von Vorteilen ins Handelsregister muss unabhängig davon erfolgen, ob die Gesellschaft die Position eines Partners des öffentlichen Sektors hat, wobei diese Eintragung ins Handelsregister nicht die Pflicht ersetzt, die Eintragung des Endnutzers von Vorteilen des Partners des öffentlichen Sektors ins Register der Partner des öffentlichen Sektors durchzuführen (falls dies vom Rechtssubjekt verlangt wird).
Juristische Personen, die bis zum 31. Oktober 2018 ins Handelsregister eingetragen wurden, sind verpflichtet, den Antrag auf Eintragung der Angaben über den Endnutzer von Vorteilen ins Handelsregister bis 31. Dezember 2019einzureichen.
Im Hinblick darauf, dass wir uns als Beratungsgesellschaft auch mit dieser Problematik befassen, kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie die Eintragung des Endnutzers von Vorteilen auch ins Handelsregister durchführen müssen. Gern gewähren wir Ihnen nähere Informationen.