Die Regierung hat eine Novelle des Gesetzes Nr. 67/2020 Slg. über bestimmte außerordentliche Maßnahmen im finanziellen Bereich im Zusammenhang mit der Verbreitung der gefährlichen ansteckenden menschlichen Krankheit COVID-19 (Lex Corona) mit dem Ziel der Erweiterung der finanziellen Hilfe vorgelegt, die für kleine, mittlere und große Betriebe gewährt wird.
Diese finanzielle Hilfe wird mittels der Export-Importbank der Slowakischen Republik und der von der Gesellschaft Slovak Investment Holding, a.s. verwalteten Fonds gewährt. Die Finanzvermittler werden Banken und Zweigstellen ausländischer Banken sein. Die finanzielle Hilfe wird in Form einer Garantie für einen Kredit und in Form des Erlasses der Gebühr für die Garantie gewährt.
Diese finanzielle Hilfe kann für alle Arten von Betrieben gewährt werden, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich nicht um einen Betrieb, der eine Person ist, die eine Berechtigung zur Vermittlung von Beschäftigung gegen Bezahlung hat, welche gemäß dem Gewerbegesetz erteilt wurde,
- gegenüber dem Betrieb verzeichnet die Sozial- und Krankenversicherung keine Fehlbeträge mehr als 90 Tage nach Ablauf der Fälligkeitsfrist,
- gegen den Betrieb wurde kein Konkursverfahren oder Umstrukturierung begonnen,
- der Betrieb erfüllt die von der Bank festgelegten Bedingungen.
Dieser Antrag befindet sich noch im Genehmigungsverfahren.