Ab dem 01.01.2019 wird ein neues Gesetz wirksam, das eine Versicherungsteuer in Höhe von 8 % einführt, deren Steuergegenstand die Versicherung im Bereich der Nichtlebensversicherungen ist, wenn sich das Versicherungsrisiko auf dem Gebiet der Slowakischen Republik befindet. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf wird sich die neue Versicherungsteuer nicht auf den Bereich der Lebensversicherungen beziehen.
Die Versicherungsteuer wird den Charakter einer indirekten Steuer haben und von den Versicherungsanstalten gezahlt, die diese bei den Versicherungsbeiträgen einnehmen. Die Steuerperiode ist ein Kalenderquartal und die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung wurde auf das Ende des Monats nach Abschluss der Steuerperiode festgelegt. Die Versicherungsteuer wickeln die Versicherungsunternehmen über die Steuererklärung zur Versicherungsteuer ab. Die Steuererklärung zur Versicherungsteuer wird zum ersten Mal bei der Abgabe der Steuererklärung zur Versicherungsteuer für das erste Kalenderquartal des Jahres 2019 verwendet.
Mit dem Gesetz über die Versicherungsteuer wird die Zahlung der Abgabe von den Versicherungsbeiträgen abgeschafft und es bleibt nur die Zahlung der Abgabe von den erhaltenen Versicherungsbeiträgen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung.