Am 20. Juni 2018 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik das Gesetz über Versicherungssteuer mit Wirksamkeit ab 1.1.2019 genehmigt. Die neue Versicherungssteuer wird einen einheitlichen achtprozentigen Steuersatz haben, der alle Produkte der Nichtlebensversicherung betrifft, mit Ausnahme der obligatorischen vertraglichen Versicherung, bei der auch weiterhin achtprozentige Abgaben bestehen bleiben. Es wurde auch eine Änderung genehmigt, die die Informationspflicht betrifft. Gemäß der geltenden Gesetzgebung gilt, dass falls der Klient den Versicherungsvertrag kündigen will, er dies spätestens sechs Wochen vor den Ende des Versicherungszeitraums tun muss. Gemäß den Abgeordneten des Finanzausschusses sollten die Versicherungen jedoch verpflichtet sein, die Klienten zehn Wochen vor dem Ende des Versicherungszeitraums über das bevorstehende Ende des Versicherungszeitraums und über den Steuersatz für das nachfolgende Jahr zu informieren.
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