Nichtzahler der Mehrwertsteuer beachten Sie
Das Gesetz Nr. 222/2004 über Mehrwertsteuer im Wortlaut der geltenden Fassung („MwSt.-Gesetz“) erlegt auch einigen Nichtzahlern der Mehrwertsteuer Pflichten auf. Unternehmer, die keine Mehrwertsteuerzahler sind, sollten fortlaufend ihre Erträge beobachten, für den Fall, dass die Höhe des Umsatzes für die Pflichtregistrierung für die Mehrwertsteuer erreicht wird. Wenn ein Unternehmer seiner Buchhaltung im Verlauf des Jahres…