Patentbox
Die Patentbox ist eine besondere Steuerregelung für juristische Personen, die seit dem 1.1.2018 wirksam ist. Ihr Vorteil besteht in der Steuerbefreiung eines Teils der Einnahmen aus immateriellen Vermögenswerten, die das Ergebnis der eigenen Entwicklungstätigkeit des Steuerpflichtigen sind.
Im Rahmen der Patentbox-Regelung kann der Steuerpflichtige die anfallenden Einnahmen (Erträge) zu 50 % steuerfrei stellen, und dies aus:
- der Vergütung für die Gewährung von Nutzungsrechten an eingetragenen Patenten, Gebrauchsmustern und Software, die das Ergebnis der eigenen Entwicklungstätigkeit des Steuerpflichtigen in der Slowakei sind.
- dem Verkauf von Erzeugnissen, bei deren Herstellung ein Patent oder ein Gebrauchsmuster verwendet wurde, und die vom Steuerpflichtigen im Rahmen einer in der Slowakei ausgeübten Tätigkeit geschaffen wurden.
Die Patentbox kann von juristischen Personen und ständigen Niederlassungen genutzt werden, die in der Slowakischen Republik besteuert werden.
Bedingungen für die Anwendung der Patentbox-Regelung:
- das Führen der vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die aufgewendeten Kosten (einschließlich der aktivierten Kosten), die bei der Entwicklung der Erfindung, der technischen Lösung oder der Software angefallen sind, sowie über die Kosten für immaterielle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, die von einer anderen Person bezogen wurden und die im Zusammenhang mit der Entwicklung der Erfindung, der technischen Lösung oder der Software angefallen sind;
- die immateriellen Vermögenswerte, aus denen die Einkünfte stammen, sind Bestandteil des Vermögens des Steuerpflichtigen;
- Aktivierung von Kosten für die Entwicklung von Patenten, Gebrauchsmustern oder Software;
- Reduzierung der Steuerbefreiung, wenn die immateriellen Vermögenswerte in Zusammenarbeit mit einer anderen Person erworben wurden.
Anwendung der Freistellung im Rahmen der Patentbox-Regelung
Der Steuervorteil, den die Patentbox-Regelung bietet, wird vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung für die Steuerzeiträume geltend gemacht, in denen er die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte geltend macht.