Investitionshilfe – gemäß Investitionshilfegesetz Nr. 561/2007 GBl. und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze im Wortlaut der geltenden Fassung.
Branchen: Industrieproduktion (gemäß SK NACE)
Technologische Zentren
Zentren strategischer Dienstleistungen
Tourismus
Formen der Investitionshilfe: Subventionen für langfristiges Anlagevermögen und langfristiges immaterielles Vermögen, Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer, Zuschuss zur Bildung eines neuen Arbeitsplatzes, Übertragung/Tausch von immobilem Vermögen zu einem geringeren Preis als dem Verkehrswert des Vermögens
Berechtigte Kosten: – langfr. Anlagevermögen: Grundstück, Gebäude,
Maschinen und technische Anlagen
-Langfr. immaterielles Vermögen: Know-how, Patente, Lizenzen, nicht patentierte technische Erkenntnisse
– Lohnkosten: für einen neuen Arbeitsplatz für den Zeitraum von 2 Jahren
Technologie, die in die berechtigten Kosten eingegliedert werden soll, muss neu sein, d. h., zu Marktbedingungen angeschafft, und nicht länger als zwei Jahre vor der Anschaffung hergestellt.
Technologische Zentren und Zentren strategischer Dienstleistungen
Technologische Zentren | Zentren strategischer Dienstleistungen |
min. Investitionshöhe 500 Tsd. EUR | min. Investitionshöhe 400 Tsd. EUR |
min. 250 Tsd. EUR müssen durch Eigenkapital gedeckt sein | min. 200 Tsd. EUR müssen durch Eigenkapital gedeckt sein |
die Gesellschaft muss mindestens 70 % Arbeitnehmer mit Hochschulbildung beschäftigen | die Gesellschaft muss mindestens 60 % Arbeitnehmer mit Hochschulbildung beschäftigen |
min. 30 neue Arbeitsplätze | min. 40 neue Arbeitsplätze |
Industrieproduktion
– Errichtung eines neuen Betriebs;
– Ausweitung der Produktion in einem existierenden Betrieb;
– Diversifikation der Produktion des Betriebs durch neue, zusätzliche Produkte;
– grundsätzliche Änderung des Produktionsprogramms eines existierenden Betriebs der Industrieproduktion.
Die Mindest-Investitionshöhe für ein Industrieprojekt hängt vom Maß der Arbeitslosigkeit im betreffenden Bezirk ab, ebenso auch der Anteil neuer technologischer Anlagen an den berechtigten Kosten. Eine weitere Bedingung ist die Schaffung von mindestens 40 neuen Arbeitsplätzen (gilt für alle Bezirke).
Bei Expansion etablierter Betriebe muss es zum Anstieg der Produktion um mindestens 15 % kommen.
Arbeitslosigkeit | Maximale Höhe der Investition | Anteile neuer techno-logischer Anlagen | Deckung durch Eigenkapital | ||
Großbetrieb | Mittel-ständischer Betrieb | Großbetrieb | Mittel-ständischer Betrieb | ||
Geringer als der gesamt- slowakische Durchschnitt | 10 Mio. EUR | 5 Mio. EUR | 60 % | 5 Mio. EUR | 2,5 Mio. EUR |
Höher als der gesamt-slowakische Durchschnitt | 5 Mio. EUR | 2,5 Mio. EUR | 50 % | 2,5 Mio. EUR | 1,25 Mio. EUR |
mindestens 35 % höher als der gesamt-slowakische Durchschnitt | 3 Mio. EUR | 1,5 Mio. EUR | 40 % | 1,5 Mio. EUR | 0,75 Mio. EUR |
Intensität der Hilfe
Die maximale Höhe der Investitionshilfe beträgt den maximalen Anteil an berechtigten Kosten, die dem Investor in Form von Investitionshilfe bewilligt werden können. Die maximale Intensität der Investitionshilfe wird auf Grundlage der Höhe des BIP je Einwohner in der betreffenden Region bestimmt. Die Regionen der West-, Mittel- und Ostslowakei sind zur Investitionshilfe berechtigt.
Für die Zwecke des Zuschusses zu einem neu gebildeten Arbeitsplatz wird das Gebiet der Slowakei in 4 Zonen geteilt (A bis D), der maximal mögliche Zuschuss ist in Bezirken mit höherer Arbeitslosigkeit höher.
Westslowakei | Mittelslowakei | Ostslowakei | |
Max. Intensität der Hilfe (gesamt) | 25 % | 35 % | 35 % |
Max. Subvention | 25 % | 35 % | 35 % |
Max. Steuererleichterung | 25 % | 35 % | 35 % |
Max. Vermögensübertragung | 25 % | 35 % | 35 % |
Max. Zuschuss zu einem neuen Arbeitsplatz | Die max. Höhe des Zuschusses hängt von den einzelnen Zonen (der Arbeitslosigkeit) im Rahmen der West-, Mittel- und Ostslowakei ab |
Die Arbeiten am Investitionsplan dürfen nicht vor Einreichung des Investitionsplans beim Wirtschaftsministerium der SR begonnen werden.
Der Investitionsplan muss für die Dauer von 5 Jahren ab Beendigung des Investitionsplans (nach Investierung der Finanzmittel in festgelegter Höhe laut Investitionsplan) bestehen.
Die Arbeitsplätze müssen für die Dauer von 5 Jahren ab Besetzung des konkreten Arbeitsplatzes erhalten werden.
Im Fall Ihres Interesses an der Finanzierung von Investitionsabsichten Ihrer Gesellschaft aus Mitteln der Investitionshilfe, können Sie uns HIER kontaktieren und wir machen Sie gern mit der Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte, spol. s r.o., bekannt, mit der wir in diesem Bereich zusammenarbeiten, und die über spezialisierte Mitarbeiter mit mehrjähriger Praxis in betreffenden Bereich verfügt.