Was unsere Gesellschaft angesichts der Möglichkeit eines harten BREXITs empfiehlt:
- Wenn Ihr Unternehmen 2019 Ware und Dienstleistungen von Steuerpflichtigen in GB beschafft hat, empfehlen wir, den Antrag auf Steuerrückzahlung aus GB mit ausreichender zeitlicher Reserve vor dem Austritt von GB aus der EU einzureichen.
- Kontrollieren Sie sämtliche Geschäftsverträge mit GB innerhalb der Gruppe (z. B. die Auszahlung von Lizenzgebühren an die Mutter- oder Schwesterngesellschaft in GB) und beurteilen Sie die Pflicht zum Steuerabzug.
- Kontrollieren Sie sämtliche Verträge und die damit verbundenen Zahlungen nach GB (z. B. einen Mietvertrag mit einem britischen Unternehmen) und beurteilen Sie die Pflicht zur Sicherung der Steuer.
- Wenn das Unternehmen Warenbeziehungen mit GB hat bzw. plant, beantragen Sie bei der Finanzdirektion der Slowakei eine EORI-Nummer.
- Setzen Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern in Verbindung (mit Lieferanten, Vermittlern, Transportunternehmen usw.), denn der BREXIT könnte auch Ihre Lieferantenkette beeinflussen.
- Wenn Sie sich für die vereinfachte Regelung einer einheitlichen Kontaktstelle für Mehrwertsteuer in GB registriert haben, registrieren Sie sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat.
- Wenn sich Ihre Tätigkeit auf Zertifikate, Lizenzen oder Genehmigungen stützt, die von Behörden in GB ausgestellt wurden, kann es sein, dass diese nach dem BREXIT in der EU nicht mehr gelten (zum Beispiel in der Autoindustrie oder bei den Medizinprodukten, in der Transportbranche, im Dienstleistungssektor bei Rundfunk- und Fernsehausstrahlung oder im Finanzsektor).
- Was die Herkunftsregeln angeht, prüfen Sie Ihre Lieferantenkette und betrachten Sie alle Eingänge aus GB als nicht ursprüngliche Eingänge, damit Sie für Ihre Ware eine bevorzugte Herkunft aus der EU sicherstellen.
- Wenn Ihr Unternehmen keine Erfahrungen mit Geschäften mit Unternehmen aus Drittstaaten hat, machen Sie sich im Vorfeld mit diesen Verfahren und Regeln vertraut.
Wenn Sie selbst beim Übergang auf den BREXIT nicht zurechtkommen, wenden Sie sich an uns! Unser erfahrenes Team sowie auch unsere Partner in GB werden Ihnen ganz sicher helfen.