Am 22. November 2018 wurde die Maßnahme des Finanzministeriums der Slowakischen Republik Nr. MF/16021/2017-721 verabschiedet, mit der man die Muster für die Formulare zur Einkommenssteuererklärung im Sinne der geltenden Vorschriften festgelegt hatte.
Gemäß dieser neuen Maßnahme ändern sich die Muster für die Steuererklärungen für natürliche Personen Typ B und für juristische Personen für das Jahr 2017.
Das neue Muster für die Steuererklärungen zur Einkommenssteuer Typ B und für die Steuererklärung zur Körperschaftssteuer werden dann bei der Abgabe der Steuererklärung verwendet, wenn für den Steuerzahler der letzte Tag der Frist für die Abgabe der Steuererklärung im Laufe des Jahre 2018 abläuft. Daraus folgt, dass das neue Muster der Steuererklärung zur Einkommenssteuer für das Jahr 2017 von allen natürlichen Personen, die eine Steuererklärung Typ B abgeben, und allen juristischen Personen, deren Buch- und Steuerperiode dem Kalenderjahr entspricht, verwendet wird. In einigen Fällen wird das neue Muster der Steuererklärung zur Körperschaftssteuer auch von einigen juristischen Personen verwendet, deren Buch- und Steuerperiode dem Wirtschaftsjahr entspricht.
Durch eine Maßnahme des Finanzministeriums der Slowakischen Republik vom 8. Dezember 2017 Nr. MF/016923/2017-731, mit der das Muster für die Steuererklärung zur Mehrwertsteuer festgelegt wird, ändert sich ab dem 1. Januar 2018 das Formular für die Steuererklärung zur Mehrwertsteuer. Zum ersten Mal wird das neue Muster der Steuererklärung im Februar 2018 für die Steuerperiode Januar 2018 verwendet.
Neu ist auch die vorausgefüllte Steuererklärung zur Kraftfahrzeugsteuer. Die Finanzverwaltung stellt dieses Formular für jene Steuerzahler bereit, die die Steuererklärung zur Kfz-Steuer für die Steuerperiode 2016 elektronisch eingereicht haben.