Der Betrag des Existenzminimums, der sich in den letzten 4 Jahren aufgrund der geringen Inflation nicht geändert hat, stieg ab dem 1. Juli 2017 von 198,09 EUR auf 199,48 EUR. Das bedeutet praktisch, dass die Sozialleistungen etwas ansteigen und die Steuerbelastung sinkt. Der Steuerfreibetrag pro Steuerzahler wird für das Jahr 2018 dann 3 830,02 EUR betragen, der Steuerfreibetrag für den Ehepartner ebenfalls 3 830,02 EUR, das Limit für die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung stieg auf einen Betrag von 1 915,01 EUR. Der Monatsbetrag für den Steuerbonus stieg von den ursprünglichen 21,41 EUR auf einen Wert von 21,56 EUR. Das Limit der minimalen Frührente steigt auf 239,40 EUR. Das Kindergeld beträgt ab 2018 dann 23,68 EUR und das Elterngeld steigt auf einen Betrag von 214,70 EUR.
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