Die Regelung der „Kurzarbeit“ gültig ab dem 01.01.2022
Am 4. Mai 2021 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik das Gesetz Nr. 215/2021 GBl. über Beihilfen bei Kurzarbeit und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze mit Wirkung zum 1. Januar 2022 verabschiedet, mit dem § 9 und § 13 des Gesetzes Nr. 595/2003 GBl. über die Einkommensteuer, geänderte Fassung, geändert und ergänzt wird. Nach…