Gesetz Nr. 390/2019 Slg. – Novelle des Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes über das Handelsregister
Handelsregister Die Novelle des Handelsgesetzbuchs und des Gesetzes über das Handelsregister ändert mehrere Bestimmungen. Eine grundsätzliche Änderung ist, dass Anträge an das Handelsregister im Wesentlichen nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können (Falls es aufgrund der Art oder Größe einer Urkunde technisch nicht möglich ist, sie elektronisch einzureichen, wird die Urkundenform ermöglicht. In diesem…