Die französische Vermögensteuer – nunmehr auf Immobilien begrenzt, allerdings verschärft!
Die bisherige Vermögensteuer, die von Privatpersonen mit einem Vermögen von mehr als 1,3 Mio. EUR zu zahlen war, und zur Abwanderung großer französischer Vermögensbesitzer führte, wurde zum 1. 1. 2018 auf den privaten Immobilienbesitz begrenzt bzw. sogar noch verschärft. Die neue Immobilienvermögensteuer („impôt sur la fortune immobilière“, „IFI“) übernimmt in vielen Bereichen die Bestimmungen der…