Entsendung von Arbeitnehmern aus den EU-Staaten nach Tschechien
Die Entsendung der eigenen Arbeitnehmer stellt in den meisten Fällen eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der Möglichkeit dar, auf dem ausländischen Markt als Arbeitgeber tätig zu sein. In Tschechien besteht keine gesetzliche Meldepflicht, auf Grund deren es nötig wäre, vor der Entsendung des Arbeitnehmers ihn beim Zollamt oder einer anderen speziellen Behörde anzumelden. Trotzdem ist die…