Sanktionen für falsche Angaben im Handelsregister
Oft scheint auf den ersten Blick die Änderung der Adresse eines Gesellschafters, des Namens oder der Höhe des Stammkapitals eine unwesentliche Banalität zu sein. Das Gegenteil ist allerdings wahr. Gemäß § 5 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 530/2003 GBl. über Handelsregister im Wortlaut der geltenden Fassung, ist eine natürliche Person, die im Handelsregister eingetragen ist,…