MELDEPFLICHT – Einkommen von Urhebern
Wir weisen auf die Meldepflicht für Steuerzahler bis zum 15.1.2017 gegenüber dem Steuerverwalter im Zusammenhang mit der Änderung der Versteuerung des Einkommens von Urhebern im Jahre 2016 hin. Seit dem 1.1.2016 werden die Urhebereinkommen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes aus der Erschaffung eines Werks und der Erbringung einer künstlerischen Leistung gemäß § 6 Abs. 2 Bst.…